Klosterkirche St. Pauli
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Was kostet das mieten der kirche ?

St. Pauli-Kloster KircheDie Konditionen zur Nutzung der Klosterkirche St. Pauli sind ausführlich geregelt in der "Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung des Kirchenschiffs des St. Pauli-Klosters Brandenburg an der Havel". Hier werden Auszüge daraus vorgestellt.

Das Kirchenschiff des St. Pauli-Klosters wird als eine öffentliche Einrichtung vorrangig für kulturelle Veranstaltungen geführt. Gewerbliche Veranstaltungen und private Feiern sind im Einzelfall möglich. Ebenso kann das Kirchenschiff ab 2009 für die Durchführung standesamtlicher Trauungen angemietet werden.

Für die Benutzung des Kirchenschiffs ist ein privatrechtliches Entgelt zu zahlen. Für Nutzer die gem. § 52 AO gemeinnützig anerkannt sind, wird ein ermäßigtes Entgelt erhoben.

 

Die Entgelte sind in der Benutzungs- und Entgeltordnung wie folgt geregelt:

gemeinnützige Nutzung (gem. § 52 AO)

Mo - Do (je angefangene 24 Stunden):                           235 Euro
Fr  - So (je angefangene 24 Stunden):                           260 Euro
Wochensatz (7 zusammenhängede Tage):                  1.410 Euro
zusätzlicher Tag (Auf- und Abbau, Proben etc.):             105 Euro

private oder gewerbliche Nutzung

  

Mo - Do (je angefangene 24 Stunden):                           520 Euro
Fr  - So (je angefangene 24 Stunden):                           570 Euro
Wochensatz (7 zusammenhängede Tage):                  3.120 Euro
zusätzlicher Tag (Auf- und Abbau, Proben etc.):             235 Euro

Für die Durchführung standesamtlicher Trauungen wird ein Entgelt in Höhe von 150 Euro erhoben. Für die Benutzung der Bestuhlung ist eine Nutzungsgebühr von 0,50 Euro pro Stuhl und Veranstaltung zu entrichten.

Die Nutzungsentgelte müssen spätestens 5 Tage vor der Nutzung auf dem in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Konto eingegangen sein.

 

Weitere Hinweise

St. Pauli-Kloster Kirche Es wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die Art und Zeitraum der Nutzung und die Zahlung des Entgeltes regelt.

Für die Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen und Erlaubnisse ist der Nutzer auf eigene Kosten verantwortlich.

Alle bau- und ordnungsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine Gegenstände an den Wänden angebracht werden. Der Umgang mit offenem Feuer ist nur in vorheriger Abstimmung und unter Anwesenheit der Feuerwehr gestattet.

Die Klosterkirche St. Pauli kann in der Regel täglich bis 22.00 Uhr überlassen werden. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen bindend. Ansonsten bedarf eine Überlassung nach 22.00 Uhr einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung der Stadt Brandenburg an der Havel.